Behandlungsablauf

Der erste Termin besteht aus einer ausführlichen Anamnese, einer körperlichen Untersuchung und der ersten Behandlung.
Sofern ärztliche Befunde vorliegen, können Sie diese gerne mitbringen. Schwangere bringen bitte zusätzlich ihren Mutterpass mit. Normalerweise erfolgt die Behandlung in Unterwäsche. Sie können sich aber auch kurze oder lockere Sportkleidung mitbringen, wenn Sie sich damit wohler fühlen.

Ich biete die Möglichkeit an einen Ersttermin für 60 Minuten oder für 75-90 Minuten (Intensivbehandlung) zu buchen. Der 60-minütige Termin bietet sich in der Regel für ein einzelnes Anliegen an. Den 75-90-minütigen Intensivtermin empfehle ich bei mehreren oder länger bestehenden Beschwerden, damit ausreichend Zeit für eine ausführliche Anamnese und Untersuchung bleibt.
Falls Sie sich nicht sicher sind, welchen Termin Sie buchen sollten, können Sie mich auch per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Folgebehandlungen dauern ca. 45-55 Minuten.

Kosten

Erstbehandlung (ca. 60 Minuten)              90€ (ab 1 . Oktober 2026: 110€)

Folgebehandlung (45 – 55 Minuten)    90€ (ab 1. Oktober 2026: 100€)

Intensivbehandlung (75 – 90 Minuten)      135€ (ab 1. Oktober 2026: 165€)

Die Bezahlung ist nach der Behandlung in Bar oder per EC-Karte möglich. Das Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Da ich eine Bestellpraxis führe, sind die Termine verbindlich. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, andernfalls fällt ein Ausfallshonorar von 60€ (bei 45-60 Minuten Behandlung) und 90€ (bei 75-90 Minuten Behandlung) an.

Kostenübernahme

Osteopathische Behandlungen sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen. Je nach Krankenkasse kann eine (teilweise) Erstattung möglich sein. Die Abrechnung meiner Behandlungen basiert auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
 
Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen anteilig. Die Voraussetzungen und die Höhe der Erstattung unterscheiden sich jedoch je nach Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich daher vorab selbstständig bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Konditionen.
Für eine mögliche Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel ein ärztliches Rezept erforderlich. Dieses sollte bereits vor dem ersten Behandlungstermin vorliegen und zum Termin mitgebracht werden.
 
Je nach individuellem Tarif können auch private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Behandlungskosten teilweise oder vollständig erstatten. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Leistungen immer vollständig erstattet werden. Informieren Sie sich daher bitte auch hier vorab direkt bei Ihrer Versicherung über den individuellen Umfang der Kostenübernahme.